Delegiertenversammlung des Erftverbandes entscheidet über Mitgliederbeiträge und Investitionen
Bergheim, 9. Dezember 2021
Unter Leitung des Verbandsratsvorsitzenden Dr. Hans-Peter Schick haben die Delegierten der Erftverbandsmitglieder am 9. Dezember in Bergheim auf der Delegiertenversammlung den Wirtschaftsplan und die Veranlagungsrichtlinien für 2022 verabschiedet.
Das Volumen des Wirtschaftsplanes beträgt rund 121 Millionen Euro, davon entfallen rund 0,9 Millionen auf nachlaufende Aufwendungen aus dem Hochwasserereignis 2021. Alle weiteren Schadenseffekte werden im Jahresabschluss 2021 abgebildet. Insgesamt steigt das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplanes 2022 um 2,13 Prozent gegenüber dem Vorjahresvolumen. Die Mitgliederbeiträge steigen im kommenden Jahr um 2,15 Prozent. Die Steigerung liegt deutlich unter dem Inflationsniveau von derzeit 5,2 % (Stand: November 2021)[1] und ist u. a. auf die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 % auf nunmehr 2,5 Prozent zurückzuführen.
Für Investitionen stellt der Erftverband im kommenden Jahr rund 82 Millionen Euro bereit, wovon ein Betrag von 17,5 Millionen Euro auf hochwasserbedingte Investitionen entfällt. Darüber hinaus investiert der Verband rund 36 Millionen Euro in die Modernisierung der Abwasseranlagen – beispielsweise in die Sanierung der Kläranlagen oder den Neubau von Retentionsbodenfiltern.
Zirka 15 Millionen Euro sind für Instandsetzung und Ausbau der Kanalnetze von Rommerskirchen, Meckenheim, Zülpich und Weilerswist eingeplant. In den Gewässerausbau und den Hochwasserschutz investiert der Erftverband 2022 rund 6 Millionen Euro.
Hintergrundinfo:
Die derzeit 295 Mitglieder des Erftverbandes wählen bzw. bestellen aus ihrer Mitte die Delegiertenversammlung. Sie entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft und beschließt den Wirtschaftsplan, die Satzung, die Veranlagungsrichtlinien, die wesentlichen Bauvorhaben des Verbandes sowie die Übernahme von Aufgaben. Die Delegiertenversammlung besteht aus 102 Delegierten, die für fünf Jahre bestellt werden und die Mitglieder des Verbandsrates wählen.
Die Mitglieder des Erftverbandes sind in Gruppen zusammengefasst. Jede Mitgliedergruppe (außer der Erftfischereigenossenschaft) erhält zunächst fünf Delegiertensitze. Die restlichen 70 Sitze werden zusätzlich unter den Mitgliedergruppen nach ihren Beitragsleistungen und dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt. Zusätzlich entsenden die Erftfischereigenossenschaft und die Landwirtschaftskammer je ein Mitglied. Die Gemeinden haben eine deutliche Mehrheit und belegen 66 Sitze.
[1] Quelle: Statista Abruf vom 02.12.2021
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