Meldestelle (HinSchG) des Erftverbandes

17. August 2021 | Allgemein

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende und Geschäftspartner,

um gemeinsam ein ethisches, rechtskonformes und sicheres Arbeitsumfeld beim Erftverband zu fördern, haben wir ein Hinweisgebersystem.

Hinweise

Wenn Sie Zeuge von möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder internen Richtlinien werden – unser Hinweisgebersystem steht Ihnen für eine Vielzahl von Meldungen zur Verfügung.

Insbesondere wenn Sie Kenntnis von Korruption, Datenschutzverletzungen, Mängel in der Informationssicherheit, Gesetzesverstößen oder unethischem Verhalten haben, möchten wir Sie ermutigen, dieses uns über das Hinweisgebersystem zu melden.

Unser Handeln

Wir nehmen jede Meldung ernst und garantieren absolute Vertraulichkeit bei der Bearbeitung Ihrer Hinweise. Ihre Anliegen sind uns wichtig und wir setzen uns dafür ein, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft wird.

Sie haben zwei Möglichkeiten einen Hinweis abzugeben

1. Persönliche Kontaktaufnahme

Als Ansprechpartner steht Ihnen unsere Interne Revision mit folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Erftverband – Abteilung Interne Revision
Bettina Rodenbach
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
02271 88-1359

bettina.rodenbach[at]erftverband.de

2. Hinweisgeberportal – „hintcatcher“

Der Erftverband hat ein Hinweisgeberportal eingerichtet, über das Hinweise geschützt abgegeben werden können. Sie haben die Wahl, die Meldung anonym oder unter Nennung Ihrer Kontaktdaten abzugeben. Hier können Sie Ihre Beobachtungen und Kenntnisse beschreiben sowie Dateien oder Fotos hochladen. Auch nach einer anonymen Meldung ist durch die Nutzung eines gesicherten Postkorbs eine Kommunikation möglich. Sie können Ihre Meldungen nachverfolgen, um den Bearbeitungsstatus einzusehen, zusätzliche Informationen hinzuzufügen und auf Fragen zu antworten. So ist sichergestellt, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden.

Über diesen Link Hinweisgebersystem Erftverband (hintcatcher.com) gelangen Sie zum Hinweisgeberportal.