Was versteht man unter Korruption?
Korruption im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Unter Korruption versteht man im Allgemeinen Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Einfach ausgedrückt: Uns interessieren besonders Ihre Erkenntnisse über schädigende Verhaltensweisen, Risiken oder Gesetzesverstöße, die den Erftverband betreffen.
Welche Informationen benötigen wir?
Für die Untersuchung des Sachverhaltes ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie bei Abgabe eines Korruptionshinweises auf Folgendes eingehen:
- Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt bzw. Ihre Wahrnehmungen möglichst detailliert.
- Wann haben Sie den Vorfall bemerkt? Seit wann besteht dieser?
- Wer hat Kenntnis vom Vorfall?
- Wer bzw. welche Organisation ist in diesen Vorfall verwickelt?
- Machen Sie möglichst konkrete Angaben zum Tatverdächtigen (wenn vorh.: Name, Vorname, ausgeübte Tätigkeit).
- Wie wurde die Tat vorbereitet, durchgeführt und/oder vereitelt?
- Welche Maßnahmen wurden bereits von Ihnen oder anderen Personen veranlasst?
- Welche Zeugen können Sie benennen?
Meldewege
Wir gehen mit jedem Hinweis verantwortungsbewusst und vertraulich um. Sie entscheiden selbst, auf welchem Weg Sie mit uns in Verbindung treten möchten (persönlich/telefonisch/schriftlich). Weiterhin bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Hinweise unter Wahrung Ihrer Anonymität abzugeben (s. Punkt: Anonyme Hinweisgeber). Bitte bedenken Sie jedoch, dass ein persönlicher Kontakt die Aufarbeitung des Sachverhalts in vielen Fällen erleichtert und uns Rückfragen sowie auch die Rückmeldung unserer Erkenntnisse ermöglicht.
Persönliche Kontaktaufnahme
Als Ansprechpartner steht Ihnen unsere Interne Revision mit folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Erftverband
Abteilung: Interne Revision
Frau Bettina Rodenbach
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Tel. (0 22 71) 88 – 13 59 oder 88-11 70
Mail: hinweisgebersystem@erftverband.de
Anonyme Hinweisgeber
Wie läuft eine Hinweismeldung ab?
Der Hinweisgeberprozess umfasst folgende Schritte:
- Als erstes werden sie um die Datenschutzerklärung bzw. Sicherheitsabfrage „Ich bin kein Roboter“ gebeten.
- Nun können Sie wählen, ob Sie Ihren Hinweis anonym oder unter Angabe Ihres Namens bzw. Email-Adresse abgeben möchten.
- Im nachfolgenden „Freitextfeld“ können Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten formulieren. Hierzu steht Ihnen der Platz einer voll beschriebenen DIN-A4 Seite zur Verfügung.
Wie bewahren Sie Ihre Anonymität?
Bitte verwenden Sie für Ihren Hinweis nicht einen vom Erftverband zur Verfügung gestellten Computer, da hierdurch ggf. Rückschlüsse auf den Hinweisgeber gezogen werden könnten.