Korruptionshinweis

17. August 2021 | Korruption

Was versteht man unter Korruption?

Korruption im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung, um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erzielen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sie untergräbt auch das Vertrauen in eine sachgerechte Aufgabenerfüllung.

 

Unser Handeln

Unser Selbstverständnis ist es, präventiv auf die Verhinderung von Korruption und weiteren unlauteren Handlungen hinzuwirken. Wir sensibilisieren und schulen unsere Beschäftigten, richten sinnvolle Kontrollinstrumente ein und veröffentlichen verbandsinterne Leitlinien. Verdachtsfällen gehen wir unverzüglich nach.

 

Hinweise

Sie haben als Mitarbeitende/Geschäftspartner oder sonstige Personen Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen erlangt? Sie möchten uns Hinweise über Rechtsverstöße eben, Sie wollen helfen, Missstände aufzudecken?  Wir sind für jeden Hinweis dankbar. Hierzu stehen Ihnen folgende Meldewege offen:

1. Persönliche Kontaktaufnahme

Als Ansprechpartner steht Ihnen unsere Interne Revision mit folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Erftverband – Abteilung Interne Revision

Frau Bettina Rodenbach

Am Erftverband 6

50126 Bergheim

Tel.: 02271 – 88 1359

Bettina.Rodenbach@erftverband.de

2. Hinweisgeberportal – „hintcatcher“

Der Erftverband hat ein Hinweisgeberportal eingerichtet, über das Hinweise geschützt abgegeben werden können. Sie haben die Wahl, die Meldung anonym oder unter Nennung Ihrer Kontaktdaten abzugeben. Hier können Sie Ihre Beobachtungen und Kenntnisse beschreiben sowie Dateien oder Fotos hochladen. Auch nach einer anonymen Meldung ist durch die Nutzung eines gesicherten Postkorbs eine Kommunikation möglich.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.

Über diesen Link Hinweisgebersystem Erftverband (hintcatcher.com) gelangen Sie zum Hinweisgeberportal.