PRESSEMITTEILUNG 36/2022
Delegiertenversammlung des Erftverbandes entscheidet über Mitgliederbeiträge und Investitionen
8. Dezember 2022, Bergheim. Unter Leitung des Verbandsratsvorsitzenden Dr. Hans-Peter Schick haben die Delegierten der Erftverbandsmitglieder am 8. Dezember in Bergheim auf der Delegiertenversammlung den Wirtschaftsplan und die Veranlagungsrichtlinien für 2023 verabschiedet.
Das Volumen des Wirtschaftsplanes beträgt rund 127 Millionen Euro, davon entfallen rund 0,5 Millionen Euro auf nachlaufende Aufwendungen aus dem Hochwasserereignis 2021. Insgesamt steigt das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplanes 2023 um 4,56 Prozent gegenüber dem Vorjahresvolumen. Die Mitgliederbeiträge steigen im kommenden Jahr um 4,01 Prozent. Die Steigerung liegt deutlich unter dem Inflationsniveau von derzeit 10,0 Prozent (Stand: November 2022)[1] und ist unter anderem auf die Steigerung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 Prozent auf nunmehr 2,75 Prozent sowie auf erwartete Tarifsteigerungen und allgemeine krisenbedingte Kostensteigerungen zurückzuführen.
Für Investitionen stellt der Erftverband im kommenden Jahr rund 84 Millionen Euro bereit, wovon ein Betrag von 15,9 Millionen Euro auf hochwasserbedingte Investitionen entfällt. Darüber hinaus investiert der Verband rund 36 Millionen Euro in die Modernisierung der Abwasseranlagen – beispielsweise in die Sanierung der Kläranlagen oder den Neubau von Retentionsbodenfiltern.
Zirka 11 Millionen Euro sind für Instandsetzung und Ausbau der Kanalnetze von Rommerskirchen, Meckenheim, Zülpich und Weilerswist eingeplant. In den Gewässerausbau und den Hochwasserschutz investiert der Erftverband 2023 rund 12 Millionen Euro.
Hintergrundinfo:
Die derzeit 287 Mitglieder des Erftverbandes wählen bzw. bestellen aus ihrer Mitte die Delegiertenversammlung. Sie entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft und beschließt den Wirtschaftsplan, die Satzung, die Veranlagungsrichtlinien, die wesentlichen Bauvorhaben des Verbandes sowie die Übernahme von Aufgaben. Die Delegiertenversammlung besteht aus 102 Delegierten, die für fünf Jahre bestellt werden und die Mitglieder des Verbandsrates wählen.
Die Mitglieder des Erftverbandes sind in Gruppen zusammengefasst. Jede Mitgliedergruppe (außer der Erftfischereigenossenschaft) erhält zunächst fünf Delegiertensitze. Die restlichen 70 Sitze werden zusätzlich unter den Mitgliedergruppen nach ihren Beitragsleistungen und dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt. Zusätzlich entsenden die Erftfischereigenossenschaft und die Landwirtschaftskammer je ein Mitglied. Die Gemeinden haben eine deutliche Mehrheit und belegen 66 Sitze.
[1] Quelle: Statista Abruf vom 9.12.2022
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