
Die Aufgaben des Erftverbandes sind im § 2 des Erftverbandsgesetzes festgelegt:
- Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau
- Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren Einzugsgebieten
- Unterhaltung oberirdischer Gewässer oder Gewässerabschnitte und der mit ihnen in funktionellem Zusammenhang stehenden Anlagen
- Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand
- Regelung des Grundwasserstandes
- Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich wasserwirtschaftlicher und damit in Zusammenhang stehender ökologischer, durch Einwirkungen auf den Grundwasserstand, insbesondere durch den Braunkohlenabbau hervorgerufener oder zu erwartender nachteiliger Veränderungen
- Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie Förderung von Maßnahmen zur Minderung des Wasserverbrauchs
- Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes
- Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle
- Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich eingetretener oder zu erwartender, auf Abwassereinleitungen oder sonstige Ursachen zurückzuführender nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers
- Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
Erftverbandsgesetz und Satzung
Liegenschaftsmanagement
Als Betreiber und zugleich Eigentümer von mehr als 620 Abwasseranlagen besitzt der Erftverband eine Vielzahl von Liegenschaften. Im Bereich der Gewässer unterhält er Wehranlagen und viele Hochwasserrückhaltebecken. Auch hier ist der Verband Eigentümer der Grundstücke der vielfach sehr großen Becken. Der Erwerb weiterer Liegenschaften konzentriert sich bei Abwasseranlagen im Wesentlichen auf neue Becken für die Siedlungsentwässerung.
Flächen für Renaturierung und Hochwasserschutz
Die Renaturierung der Gewässer und insbesondere der Bau neuer Hochwasserrückhaltebecken erfordert zur Realisierung einen immensen Zukauf von liegenschaftlichen Flächen. Dies ist innerhalb des Gesamtprozesses von Planung und Bau ein wesentlicher Baustein, der Zeit, personelle Ressourcen und finanzielle Mittel erfordert. Weit vor den konkreten Planungen werden hierzu häufig auch Flächen außerhalb des Planungsraumes erworben, um diese als Tauschflächen einzusetzen. Gleichwertige Tauschflächen sind das wichtigste Mittel zur Sicherung von Flächen im Planungsraum. Mittels Bodenordnungsverfahren werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke neu geordnet und vor allem werden bei den großflächigen und zahlreichen Tauschverträgen Erwerbsnebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbssteuer) eingespart.
Partnerschaftlich mit Eigentümern und Landwirtschaft
Der Erftverband sieht sich immer als Käufer, der partnerschaftlich mit den Eigentümern verhandelt und dabei besonders die Bedürfnisse der Landwirtschaft berücksichtigt.
Der Erftverband ist somit Eigentümer von vielen und durchaus großen Flächen. Das Management der Liegenschaften, zu dem auch die Verpachtung von Flächen gehört, ist ein sehr vielseitiges und auch anspruchsvolles Unterfangen.
Ansprechpartnerin
Vera Götzkes
Abteilungsleiterin Recht



