Barrierefreiheit

17. Juli 2025 | Rechtliches

Der Erftverband bemüht sich, seine Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.erftverband.de.
Herausgebender dieser Website ist der Erftverband, vertreten durch den Vorstand.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich außerdem aus § 3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen IT.NRW vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.

Die Überprüfung der Website des Erftverbandes wurde zuletzt am 17.07.2025 vorgenommen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Umgesetzte und konforme Inhalte:

Die folgenden Aspekte der Barrierefreiheit wurden auf dieser Website bereits umgesetzt und entsprechen den Richtlinien:
Alternative Texte für Bilder (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte): Alle informativen Bilder auf der Website sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
Farbkontraste (WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum)): Die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sind ausreichend, um eine gute Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche zu gewährleisten.
Informationen werden nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt (WCAG 1.4.1 Verwendung von Farbe): Wichtige Informationen werden nicht nur über Farbe vermittelt, sondern zusätzlich durch andere visuelle oder textliche Mittel.
Strukturierung durch Überschriften (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen): Die Inhalte sind durch eine semantisch korrekte und hierarchisch logische Überschriftenstruktur (H1, H2, H3 etc.) gegliedert, was die Navigation für Screenreader-Nutzer erleichtert.
Formulare (WCAG 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen, WCAG 3.3.3 Fehler-Vorschläge): Formularfelder, die mit Contact Form 7 erstellt wurden, sind mit zugehörigen Labels versehen. Pflichtfelder sind klar als solche gekennzeichnet. (Hier muss man prüfen, ob Fehlermeldungen auch barrierefrei sind, s.u. bei den potenziellen Mängeln).
Deklaration der Hauptsprache (WCAG 3.1.1 Sprache der Seite): Die Hauptsprache der Website (Deutsch) ist im HTML-Code korrekt deklariert.

Nicht-barrierefreie Inhalte (Mängel und Ausnahmen):

Die folgenden Bereiche sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei oder weisen Mängel auf. Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen.
• Komplexe Grafiken ohne Beschreibung (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte): Komplexe Grafiken (z.B. Diagramme, Infografiken) verfügen derzeit noch nicht über eine ausführliche textliche Beschreibung ihres Inhalts direkt auf der Seite oder über einen Link. Eine Nachrüstung ist geplant.
Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription (WCAG 1.2.2 Untertitel (vorab aufgezeichnet), WCAG 1.2.5 Audiodeskription (vorab aufgezeichnet)): Videos auf der Website sind derzeit nicht mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen. Dies stellt eine Barriere für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung dar. Eine Nachrüstung wird geprüft.
Fehlende Transkripte für Medieninhalte (WCAG 1.2.1 Nur Audio und Nur Video (vorab aufgezeichnet)): Für Audio- oder Videoinhalte werden aktuell keine Texttranskripte zur Verfügung gestellt.
Nicht barrierefreie PDF-Dokumente (WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert; WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen): Zum Download angebotene PDF-Dokumente sind aktuell nicht barrierefrei (z.B. fehlen Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte für Bilder in den PDFs). Dies wird bei zukünftigen Dokumenten berücksichtigt und bestehende wichtige Dokumente sollen überarbeitet werden.
Einfache Sprache (WCAG 3.1.5 Lesbarkeit): Die Texte auf der Website sind derzeit nicht in einfacher oder Leichter Sprache verfügbar. Eine Anpassung der Inhalte an Kriterien der einfachen Sprache ist derzeit nicht in der direkten Planung, wird aber bei der Überarbeitung neuer Inhalte berücksichtigt.
Mögliche Mängel bei Formularen: Obwohl Labels gesetzt sind, muss noch geprüft werden, ob alle Fehlermeldungen (z.B. bei ungültigen Eingaben) auch barrierefrei von Screenreadern erfasst und verständlich sind (WCAG 3.3.1 Fehler-Erkennung, WCAG 3.3.3 Fehler-Vorschläge)

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns über das verlinkte Formular Kontakt auf:
https://www.erftverband.de/kontakt

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Vielen Dank für Ihr Feedback.

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