Rückschnittarbeiten, Mahd & Co.

PRESSEMITTEILUNG 38/2025

Informationen des Erftverbandes zur Gewässerunterhaltung

Bergheim, 30. September 2025. Der Erftverband pflegt über 1.400 Kilometer Böschungen entlang der Erft und ihrer Nebenflüsse. Manche Böschungen müssen aus Hochwasserschutz- und Verkehrssicherungsgründen kurzgehalten werden, andere dürfen ökologisch wachsen. In Waldgebieten und an renaturierten Bachläufen wird nicht oder nur sporadisch gemäht, um die natürliche, eigendynamische Vegetation zu fördern. Ab dem 1. Oktober dürfen auch wieder die Bürger*innen ihre Hecken, Sträucher & Co. stark stutzen und zurückschneiden. Über den Sommer ist das laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, um brütende Vögel zu schützen.

Ist eine Mahd überhaupt notwendig?

Ganz ohne Mahd geht es aber nicht, da ansonsten eine Verbuschung einsetzt, die Böschungen instabil werden und somit die Artenvielfalt am Gewässer abnimmt. Ist eine Mahd erforderlich, spielt der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Er ändert sich witterungsbedingt von Jahr zu Jahr und wird bevorzugt im Herbst durchgeführt. Ein späterer Mahdzeitpunkt unterstützt das Aussamen und somit den Erhalt der gewünschten Flora. Häufig wird abschnittsweise gemäht, um Rückzugsräume für Insekten und Vögel zu erhalten. Zum Insektenschutz und zur Förderung der Artenvielfalt legt der Erftverband außerdem Blühstreifen und -wiesen an. Ohne regelmäßige Mahd würde Verbuschung einsetzen, Böschungen würden instabil werden und die Artenvielfalt abnehmen. Weitere Infos gibt es dazu auf https://www.erftverband.de/gewaesserunterhaltungs-beitrag/

Weitere Informationen:

Ihre Ansprechpartnerin bei Rückfragen:
Erftverband – Pressestelle

Ronja Thiemann
Am Erftverband 6
50126 Bergheim

02271 88-2127
pressestelle[at]erftverband.de

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