Euskirchen-
Wißkirchen bis Euenheim

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Gewässerprojekte

Steckbrief

 

Status: nach Umsetzung

Maßnahme: Hochwasserschutz

Bauabschnitt 1
Ort: Euskirchen- Euenheim
Baubeginn: August 2021
Fertigstellung: Januar 2022
Flusslänge: vorher 650 m, nachher 950 m

Bauabschnitt 2
Ort: Euskirchen- Wißkirchen
Baubeginn:
Mai 2022
Fertigstellung: Dezember 2022
Flusslänge: vorher 1,7 km, nachher 2,1 km

Eindrücke aus dem Projekt

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurde der Veybach zwischen der Georgstraße in Euskirchen und dem Westrand von Wißkirchen in zwei Bauabschnitten umgestaltet.

Im Bereich der Alten Tuchfabrik wurde das Gewässer nach Süden verlegt und im Bereich Wißkirchen durch einen südlich der Ortslage verlaufenden Umfluter ergänzt.

Durch die Anlage von Verwallungen wurden die Überschwemmungsflächen in Richtung der angrenzenden Ortslagen begrenzt und somit der Hochwasserschutz für die bebauten Bereiche sichergestellt.

Die neuen Gewässerabschnitte wurden naturnah gestaltet und für Fische und andere Gewässerorganismen frei durchwanderbar hergestellt. Damit wird gleichzeitig das Ziel einer ökologischen Verbesserung verfolgt.

Flurbereinigung am Veybach: Flächen für den Hochwasserschutz

Hochwasserschutz, Naturschutz und Landwirtschaft miteinander in Einklang zu bringen, ist keine leichte Aufgabe. Beim Veybachausbau zeigt sich jedoch, wie es gelingen kann: durch ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren. Statt starrer Vorgaben von oben setzt diese Methode auf Kooperation und den fairen Austausch von Flächen.

Warum ein Flurbereinigungsverfahren?

Im Dezember 2018 wurde auf Antrag des Erftverbandes durch die Bezirksregierung Köln ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG eingeleitet. Das Neuordnungsverfahren erstreckte sich über eine Fläche von circa 80 Hektar und verfolgte den Zweck, in Euskirchen Flächen zum Hochwasserschutz für die Ortslagen Wißkirchen und Euenheim bereitzustellen sowie Landnutzungskonflikte zu lösen.

Das Instrument der Flurbereinigung wurde aus folgenden Gründen gewählt:

  • Für den Ausbau des Veybachs sollten ländliche Grundstücke in Anspruch genommen werden.
  • Der Erftverband benötigte selbst mit neun Hektar eine große Fläche.
  • Die hierfür benötigten Flächen waren voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig zu erwerben.
  • An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes waren zu erwarten.

Da in einem Flurbereinigungsverfahren alle Beteiligten gleichwertigen Ersatz bekommen, musste der Erftverband Tauschflächen ins Verfahren einbringen. Durch einen größeren Grunderwerb vor Einleitung des Verfahrens gelang es, die benötigte Tauschmasse vorab zu erwerben.

Neue Grundstücksstruktur durch die Flurbereinigung

Nach Gesprächen mit allen Beteiligten konnte der benötigte Grunderwerbskorridor dem Erftverband zur Verfügung gestellt werden. Alle durch den Ausbau betroffenen Grundstücke der Eigentümer*innen wurden im Flurbereinigungsverfahren einvernehmlich an eine andere Stelle gelegt. Somit verändert sich die Grundstücksstruktur vollkommen. Hier ein Auszug der geplanten Grundstücksveränderung aus dem Geoinformationssystem QGIS.

Flurkarte am Veybach in Euskirchen vor der Flurbereinigung mit vielen kleinen Flurstücken, die vom ausgebauten Veybach durchschnitten werden
Flurkarte am Veybach in Euskirchen vor der Flurbereinigung mit vielen kleinen Flurstücken, die vom ausgebauten Veybach durchschnitten werden
Flurkarte am Veybach in Euskirchen nach der Flurbereinigung mit neu geordneten Grundstücken und dem Entwicklungskorridor des Erftverbandes entlang des Veybachs
Flurkarte am Veybach in Euskirchen nach der Flurbereinigung mit neu geordneten Grundstücken und dem Entwicklungskorridor des Erftverbandes entlang des Veybachs

Zuvor bestand das Gebiet aus einer Vielzahl kleiner Flurstücke, die entweder durch den ausgebauten Veybach durchschnitten oder vollständig beansprucht wurden. Die Grundstücksstruktur wurde im Verfahren so konzipiert, dass der Erftverband Eigentümer des Entwicklungskorridors des Veybachs wurde. Zudem erhielt die Stadt das Eigentum an angrenzenden Wegen und neu errichteten Brücken. Die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wurden den Eigentümer*innen wertgleich zugeteilt.

Stand des Verfahrens

Die vorläufige Besitzanweisung ist für den 1. November 2026 geplant. Der Verfahrensabschluss soll in 2027 erfolgen.

Beiträge zum Projekt

Veybach fließt im neuen Bett

Veybach fließt im neuen Bett

PRESSEMITTEILUNG 33/2022 Gewässerverlegung vorm Winter erfolgreich abgeschlossen 16.11.2022, Bergheim/Euskirchen-Wißkirchen. Anfang Mai hatten die Bauarbeiten zur Umsetzung des zweiten Bauabschnitts des Veybachausbaus von Wißkirchen bis Euenheim begonnen. Der neue...

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