- Kontrolle des Reinigungserfolgs bei der Abwassereinleitung entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung und geltenden Wasserrechtsbescheiden
- Messprogramme im Rahmen von Heraberklärungen nach § 4,5 AbwAG
- Untersuchung der Grundwasserbeschaffenheit und der chemischen Parameter zur Gewässergütebeurteilung oberirdischer Gewässer
- Ermittlung der Schadstoffbelastung von Klärschlämmen
- Erfolgskontrolle bei bau- und verfahrenstechnischen Optimierungen des Abwasserreinigungsprozesses
- Weitere spezielle Untersuchungen aus betrieblichen und/oder planerischen Interessen
- Datenermittlung und -bereitstellung im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten
- Ermittlung von Emittenten, Beweissicherung beim Verdacht auf unerlaubte Einleitung, Schadens- bzw. Gefährdungsabschätzung
Neue Reinigungsstufe für den Swistbach in Betrieb
PRESSEMITTEILUNG 40/2026 Gruppenklärwerk Rheinbach-Flerzheim setzt auf Membranfiltration und...



