Info-Telegramm 5/25

4. Juni 2025 | Aktuelles, EV-Telegramm

Jahresbericht 2024

Der Jahresbericht liegt vor und kann hier runtergeladen werden! Er gibt einen Überblick über die großen Themen und Aufgaben des Erftverbandes im Jahr 2024. Dazu gehören die Umsetzung des Masterplans Abwasser, der für eine zukunftsfähige Abwasserinfrastruktur sorgt; der frühzeitige Braunkohlenausstieg, der schon in wenigen Jahren die wasserwirtschaftlichen Randbedingungen grundlegend verändert; die Klärschlammkooperation, die für eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Entsorgung des Klärschlamms und die Phosphorrückgewinnung steht.

 

Sanierung Pumpwerk Morenhoven

Im Zuge des Hochwasserereignisses 2021 wurde das Pumpwerk in Swisttal-Morenhoven überflutet. Die Hochwasserpumpen sind ausgefallen. Die Hochwasserpumpen werden im Zuge der Baumaßnahme ausgetauscht und das Betriebsgebäude und -gelände instand gesetzt und ertüchtigt. Die Ausschreibung wird am 02.06.2025 veröffentlicht.

 

Kläranlage Erftstadt-Köttingen: Hochwasserschaden am Technikgebäude

Die Kläranlage Köttingen wurde durch die Hochwasserflut 2021 schwer geschädigt. Viele Bauwerke mussten saniert werden. Einige Hochbauten wurden aus Gründen der Nachhaltigkeit neugebaut. Das neue Betriebsgebäude ist bereits bezogen, das neue Technikgebäude ist zurzeit im Rohbau.

 

Nacht der Technik

Der Erftverband beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Nacht der Technik am 13. Juni 2025. Besichtigungen erfolgen auf dem Gruppenklärwerk Bergheim-Kenten. Die Führungen sind bereits ausgebucht.

 

Hexal und Frisenius klagen gegen die Kommunalabwasserrichtlinie

Mehrere europäische Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, aus Deutschland unter anderem Frisenius und Hexal, haben den Europäischen Rat und das Europäische Parlament verklagt. Ziel der Klage ist es, die Bestimmungen der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), die die sog. Erweiterte Herstellerverantwortung festschreiben, für nichtig zu erklären. Diese Bestimmungen legen fest, dass die Hersteller dieser Produkte sich an den Kosten der 4. Reinigungsstufe einer Kläranlage zu 80% zu beteiligen haben. Die Kläger behaupten zur Begründung unter anderem, die damit verbundenen Kosten seinen unzutreffend abgeschätzt worden und somit nicht kalkulierbar. Außerdem würden die Hersteller rechtswidrigerweise gezwungen, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen, die die Zahlungen an die Kläranlagenbetreiber ausführen sollen.  Bisher sind 16 Klagen im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden. Außerdem hat auch der Mitgliedsstaat Polen Klage erhoben.

Weitere Infos und die detaillierten Pressemitteilungen erhalten Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Frank Zimmermann, Telefon 02271 88-1158.    

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