Hinter dem Begriff »Gewässergüte« verbirgt sich eine Vielzahl miteinander verbundener Konzepte. Der Begriff wird auch unter Fachleuten nicht immer einheitlich verwendet und hat im Laufe der Zeit einen Bedeutungswandel erfahren. Verwandte Begriffe sind die »Gewässerbeschaffenheit« und insbesondere der »Gewässerzustand«, der sich mit der WRRL als rechtlich maßgebend etabliert hat.
Die klassische Auslegung: Saprobie und Trophie
Nach klassischer Lesart versteht man unter Gewässergüte primär den Grad der organischen Belastung von Fließgewässern, gemessen am biologischen Besiedlungsbild (der sogenannten »Saprobie«). Diese Definition hat in Deutschland lange dominiert und war im Kontext der Gütebewertung maßgeblich aufgrund der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) verbreitet. Eine hohe organische Belastung von Fließgewässern (z. B. aufgrund von Abwassereinleitungen) begünstigt Geruchsbildung, die Entstehung von Faulschlamm, den Eintrag giftiger Begleitstoffe wie Nitrit oder Ammoniak, Sauerstoffzehrung durch Abbauprozesse sowie die Verarmung und in Extremfällen das Absterben der aquatischen Lebensgemeinschaft.
Von der Saprobie für Fließgewässer ist die sogenannte »Trophie« für Stillgewässer wie Seen und Weiher zu unterscheiden, welche die Versorgung mit Nährstoffen für das Pflanzenwachstum (Phosphor und Stickstoff) betont. Diese kann in intensiv genutzten Agrarlandschaften sowie infolge von Abwassereinleitungen stark über das natürliche Maß hinausgehen (Hypertrophie) und in der Wirkung häufig ähnliche Nachteile mit sich bringen: Massenvermehrung von Algen und Cyanobakterien im Sommer – und damit verbunden die Entstehung von Giftstoffen wie Cyanotoxinen, Geruchs- und Faulschlammbildung, Sauerstoffzehrung und Massensterben. Umgangssprachlich wird dies häufig als »Umkippen« eines Gewässers bezeichnet. Selbstredend sind derartige Veränderungen in der Regel auch mit einer verminderten Nutzbarkeit des Gewässers durch den Menschen – z. B. als Badegewässer oder für die Trinkwassergewinnung – verbunden.
Ein erweitertes Verständnis mit der WRRL
Diese relativ enge Auslegung der Gewässergüte wurde mit Inkrafttreten der WRRL im Jahr 2000 zunehmend durch ein breiteres Begriffsverständnis abgelöst. Die Gewässergüte nach der WRRL betrachtet den chemischen und ökologischen Zustand eines Wasserkörpers, wobei gleichermaßen biologische, physikalisch-chemische als auch hydromorphologische Qualitätskomponenten als Kriterien für die Zustandsbewertung herangezogen werden.
Die Qualitätskomponenten der Zustandsbewertung
Die Saprobie ist im Rahmen der biologischen Komponente weiter Teil der Zustandsbewertung, wird jedoch durch eine Beurteilung der Gewässerversauerung und strukturellen Degradation anhand der wirbellosen Sohlbewohner (dem »Makrozoobenthos«, z. B. Insektenlarven und Schnecken) ergänzt. Neben dem Makrozoobenthos sind für die Gesamtbewertung zudem weitere Teilgemeinschaften der gewässerbewohnenden Lebenswelt zu berücksichtigen. Hierzu zählen u. a. die im Gewässer siedelnden Pflanzen (»Makrophyten«) sowie die Fischfauna.
In die Bewertung der physikalisch-chemischen Komponente gehen neben der organischen Belastung und den Nährstoffen u. a. auch Veränderungen des Temperatur- und Sauerstoffhaushalts, des pH-Wertes sowie Schadstoffe wie Schwermetalle und Pestizide ein. Zu guter Letzt betrachtet die hydromorphologische Komponente die Wasserführung, die Durchgängigkeit für Wanderungsbewegungen sowie den Strukturreichtum des Gewässers als Lebensraum für unterschiedliche Wasserorganismen. Gewässerrenaturierungen – wie z. B. der Erft in Neuss-Gnadental (siehe S. 9) – zielen direkt auf eine Verbesserung dieser Aspekte und fördern damit die ökologische Qualität des Gewässers.
