Korruption im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Unter Korruption versteht man im Allgemeinen Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Einfach ausgedrückt: Uns interessieren besonders Ihre Erkenntnisse über schädigende Verhaltensweisen, Risiken oder Gesetzesverstöße, die den Erftverband betreffen.