„Niederschlagswasserbehandlungskonzept“
Mit dem Niederschlagswasserbehandlungskonzept werden gemäß dem 4-Phasen-Plan alle Einleitungen bzw. Regenbecken einheitlich bewertet, Maßnahmen lokalisiert und priorisiert. Entsprechend einer Kosten-/ Nutzen- und Wirksamkeits-Analyse werden diese Maßnahmen konkret realisiert. Dabei bevorzugt der Verband zur Nutzung von Synergien in der Regel Maßnahmen im und am Gewässer, zur Zielerreichung im Sinne der WRRL.
Bei der Aufstellung der Bewertungsmatrix und Priorität werden alle über 800 Niederschlagswassereinleitungen im Verbandsgebiet nach einheitlichen Kriterien erfasst und gewichtet berücksichtigt:
- Ergebnisse des Immissionsnachweises in Anlehnung an BWK M3 / M7
- Zusätzliche Gewässerschutzkriterien / Hochwasserschutz
- Einleitfracht / Einleitschwerpunkt
- Grundwasserschutz
- Betriebliche Belange / Bauzustand.
Für die einzelnen Kriterien werden dabei folgende Punktezahlen vergeben:
- 0 Punkte, wenn Randbedingungen erfüllt
- 5 bis 20 Punkte, wenn Randbedingungen verletzt (je nach Gewichtung)
- 20 Punkte, wenn Gefährdung erkennbar bzw. bei einem Einleitschwerpunkt
- 40 bis 55 Punkte, wenn Handlungsbedarf vorliegt (je nach Gewichtung)
- 70 Punkte, wenn bereits durch ein Kriterium hohe Priorität gegeben ist (k.o.-Kriterium)
Die Ergebnisse des Screenings (über 60.000 Einzelinformationen) können sowohl tabellarisch, als auch in übersichtlicher Form eines Datenblattes je Einleitstelle allen Akteuren des Verbandes zur Verfügung gestellt werden.
In der nachfolgenden Abbildung ist die Einordnung aller Einleitstellen entsprechend den Prioritätsstufen dargestellt (Stand 1.1.2016).
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: Heinrich.Dahmen@erftverband.de