Der Erftverband warnt vor unseriösen Firmen, die derzeit in Rommerskirchen unterwegs sind und Dichtheitsprüfungen, Kanalreinigungen oder -sanierungen anbieten. Nach Änderung des Landeswassergesetzes im vergangenen Jahr besteht in Nordrhein-Westfalen keine generelle Pflicht mehr zur Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsleitungen. Ausgenommen von der Dichtheitsprüfung sind danach alle Gebäude, in denen häusliches Abwasser anfällt und die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen.
Der Erftverband ist in Rommerskirchen für den technischen Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Kanäle bis zu den Grundstücksgrenzen verantwortlich. Alle Leistungen des Verbandes werden ausschließlich über die Abwassergebühren der Gemeinde verrechnet und niemals privat angeboten.
„Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung für bestehende private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten ist aufgehoben!“, betont Heinrich Schäfer, Leiter des Bereichs Abwasser beim Erftverband. „Lassen Sie sich also nicht an der Haustüre überrumpeln. Diese Firmen handeln nicht in unserem Auftrag, sondern verfolgen nur ihre eigenen Interessen.“
[Bergheim, 23. Juni 2014]