Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Wasserentnahmeentgeltgesetz in Kraft getreten

Das Wasserentnahmeentgeltgesetz - WAsEG -ist in seiner geänderten Fassung am 30. Juli 2011 in Kraft getreten. Die rot-grüne Landesregierung hat die Abschaffung des Wassentnahmeentgeltes damit wieder rückgänig gemacht.

Für den Erftverband ändert sich nichts, wenn die Wasserentnnahmen behördlich angeordnet sind, § 1 Abs. 2 Nr. 1 WasEG. Das betrifft z. B. die Grundwasserhaltung in Korschenbroich, wenn das zu beantragende Wasserrecht erteilt ist. 

[Wasserentnahmeentgeltgesetz 2011]
 
Per Seeliger
Justitiar