Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Brüsseler Gedanken zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Der Erftverband berichtet regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Ordnungsrahmens für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Europa. Mit Ordnungsrahmen sind nicht umweltrechtliche Bestimmungen gemeint, sondern die Frage, ob und wann etwa eine Pflicht zur Ausschreibung oder zur Beachtung beihilferechtlicher Bestimmungen besteht.

Aus Sicht des Erftverbands sind folgende Entwicklungen hervorzuheben:

Die Europäische Kommission hat Ende Oktober 2010 ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt. Unter Ziffer 2.6 kündigt sie an, das Europäi­sche Vergaberecht zu modernisieren und gemeinschaftliche Regeln für Kon­zessionsverträge vorzuschlagen. Hierbei wird der englische Begriff „conces­sion“ verwendet, der sich aber nur teilweise mit dem in der Wasserversorgung in Deutschland üblichen Konzessionsvertrag deckt. Die Europäische Kommis­sion hat Mitte Oktober 2010 in Berlin angekündigt, dass diese Regelung in Form einer Richtlinie und nicht in einer Verordnung erfolgen wird, so dass Deutschland Spielraum bei der Umsetzung haben wird. Die Bedeutung der Richtlinie wird davon abhängen, wie die Europäische Kommis­sion den Begriff der Konzession definiert – ob also die in der Wasserversor­gung üblichen Konzessionsverträge darunter fallen oder nicht – sowie ob und in welchem Umfang für den Abschluss von Konzessionsverträgen das für öffentliche Aufträge geltende Vergaberecht uneingeschränkt Anwendung findet.

Die Europäische Kommission veröffentlichte Ende Oktober weiterhin eine Mitteilung zur Ent­wicklung des Binnenmarkts, der sogenannte „single market act“. Diese Mitteilung ist kein Gesetzesakt, sondern Fahrplan der Europäischen Kommission, wie nach ihrer Auffassung eine „wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft in Europa“ erreicht werden kann. In dieser Mitteilung ist die Wasserwirtschaft nur eines von vielen Themen. Auch hier greift die Europäische Kommission die bereits genannten Dienst­leistungskonzessionen auf und kündigt eine „Rechtssetzungsinitiative zur Ver­gabe von Dienstleistungskonzessionen“ für das kommende Jahr an.

Fazit:

Die Europäische Kommission sieht weiterhin Regelungsbedarf bei der Vergabe sogenannter Dienstleistungskonzessionen. Treten diese Regelungen entweder unmittelbar oder nach Umsetzung durch Vorschriften des deutschen Rechts in Kraft, werden sie die Gemeinden und Wasserversorgungsunternehmen betreffen, die heute auf der Grundlage eines Kon­zessionsvertrages arbeiten. Ob und inwieweit dies auch bestehende Konzessionsverträge oder nur deren Neuabschluss bzw. Verlängerung betrifft, bleibt abzuwarten.

Per Seeliger
Justitiar

- Anhang zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011