Die mehr als 200 Mitglieder des Erftverbandes wählen aus ihrer Mitte die Delegiertenversammlung. Sie entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Die Delegiertenversammlung besteht aus 102 Delegierten, von denen 100 auf fünf Jahre gewählt werden. Je ein Mitglied der Erftfischereigenossenschaft und der Landwirtschaftskammer werden ebenfalls für den Zeitraum von fünf Jahren entsandt.
Jede Mitgliedergruppe (außer der Erftfischereigenossenschaft) erhält zunächst fünf Delegiertensitze. Die restlichen 70 Sitze werden zusätzlich unter den Mitgliedergruppen nach ihren Beitragsleistungen und dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt.
Die Mitgliedergruppen sind:
| Braunkohlentagebau |
| Elektrizitätswirtschaft |
| kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden |
| Kreise |
| öffentliche Wasserversorgung |
| gewerbliche Unternehmen |
| Erftfischereigenossenschaft |
Hinzu kommt:
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| Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die die Landwirtschaft im Erftverbandsbereich vertritt. |
Aufgrund Ihres hohen Beitragsaufkommens haben die Gemeinden eine deutliche Mehrheit und belegen 66 Sitze.
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung beschließt
und sie wählt die Mitglieder des Verbandsrates.
Die Delegiertenversammlung ist weiterhin zuständig für:
In der Erftverbandssatzung kann die Delegiertenversammlung weitergehende Regelungen treffen.
Außerdem entscheidet die Delegiertenversammlung innerhalb von zwei Monaten über Beschlüsse des Verbandsrates, die den Interessen des Erftverbands zuwiderlaufen und die der Vorstand aus diesem Grund beanstandet hat.