Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Delegiertenversammlung

Die mehr als 200 Mitglieder des Erftverbandes wählen aus ihrer Mitte die Delegiertenversammlung. Sie entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Die Delegiertenversammlung besteht aus 102 Delegierten, von denen 100 auf fünf Jahre gewählt werden. Je ein Mitglied der Erftfischereigenossenschaft und der Landwirtschaftskammer werden ebenfalls für den Zeitraum von fünf Jahren entsandt.

Jede Mitgliedergruppe (außer der Erftfischereigenossenschaft) erhält zunächst fünf Delegiertensitze. Die restlichen 70 Sitze werden zusätzlich unter den Mitgliedergruppen nach ihren Beitragsleistungen und dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt.

Die Mitgliedergruppen sind:

Braunkohle Logo

Braunkohlentagebau

Elektrizitätswirtschaft Logo

Elektrizitätswirtschaft

Städte und Gemeinden Logo

kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden

Kreise Logo

Kreise

Wasserversorgung Logo

öffentliche Wasserversorgung

Industrie

gewerbliche Unternehmen

Erftfischereigenossenschaft

Erftfischereigenossenschaft


Hinzu kommt:

Landwirtschaftkammer NRW

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die die Landwirtschaft im Erftverbandsbereich vertritt.


Aufgrund Ihres hohen Beitragsaufkommens haben die Gemeinden eine deutliche Mehrheit und belegen 66 Sitze.


Aufgaben der Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung beschließt

  • die Erftverbandssatzung und ihre Änderungen
  • die Veranlagungsrichtlinien

und sie wählt die Mitglieder des Verbandsrates.

Die Delegiertenversammlung ist weiterhin zuständig für:

  1. den Erlass einer Geschäftordnung für die Delegiertenversammlung und einer Wahlordnung.
  2. die Entscheidung über die Anfechtung von Wahlen.
  3. die Feststellung des Wirtschaftsplans und seiner Nachträge, die Aufstellung des Finanzplans, sowie die Entscheidung über die Inanspruchnahme von Rücklagen.
  4. die Bestellung der Prüfstelle zur Prüfung der Jahresrechnung und die Wahl der Rechnungsprüfer.
  5. die Entgegennahme des Jahresberichts.
  6. die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands.
  7. die Aufstellung der Übersichten.
  8. die Entscheidung über die Übernahme von Aufgaben.
  9. die Entscheidung über die Übernahme von Anlagen und Auftragsarbeiten.

In der Erftverbandssatzung kann die Delegiertenversammlung weitergehende Regelungen treffen.

Außerdem entscheidet die Delegiertenversammlung innerhalb von zwei Monaten über Beschlüsse des Verbandsrates, die den Interessen des Erftverbands zuwiderlaufen und die der Vorstand aus diesem Grund beanstandet hat.