Nach § 3 Abs. 3 der Satzung des Verbands werden die Mitglieder – nach Mitgliedergruppen getrennt – in ein Mitgliederverzeichnis eingetragen. Die Einteilung der Mitgliedergruppen ergibt sich aus der Systematik des § 6 des Erftverbandgesetzes (ErftVG).
Danach ergeben sich folgende sechs Mitgliedergruppen:
Die Struktur der Mitgliedergruppen findet sich in gleicher Weise in den Gremien des Verbands wieder.
Weiterführende Links:
[Erftverbandsgesetz (ErftVG)]
[Satzung]