Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Mitglieder des Erftverbandes

Nach § 3 Abs. 3 der Satzung des Verbands werden die Mitglieder – nach Mitgliedergruppen getrennt – in ein Mitgliederverzeichnis eingetragen. Die Einteilung der Mitgliedergruppen ergibt sich aus der Systematik des § 6 des Erftverbandgesetzes (ErftVG).

Danach ergeben sich folgende sechs Mitgliedergruppen:

  1. Braunkohlenbergwerk
  2. Elektrizitätswirtschaft
  3. kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden
  4. Kreise
  5. Unternehmen, sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung
  6. gewerbliche Unternehmen

Die Struktur der Mitgliedergruppen findet sich in gleicher Weise in den Gremien des Verbands wieder.

 

Weiterführende Links:
[Erftverbandsgesetz (ErftVG)]
[Satzung]