1859 | Gründung des Erftverbands als Genossenschaft für die Melioration der Erft-Niederung. | |||
1917 | Umbenennung der Genossenschaft in Erftgenossenschaft zu Bergheim. | |||
1941 | Umbenennung der Erftgenossenschaft zu Bergheim in Erft-Verband Bergheim. | |||
1959 | Konstitution des Großen Erftverbands auf Beschluss des Landtags NRW als Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die Grundwasserabsenkung des Braunkohlenbergbaus überwachen und die Wasserversorgung im Rheinischen Braunkohlenrevier sichern sollte. Per Gesetz beauftragte er den Verband
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1969 |
| übernahm der Große Erftverband auch die Aufgaben und Mitarbeiter des Erft-Verbands Bergheim. | ||
1985 | erhielt der Verband per Gesetzesnovellierung die Bezeichnung Erftverband, der Zusatz "Großer" entfiel. | |||
1993 | übertrug eine weitere Gesetzesänderung dem Erftverband die Aufgaben der bis dahin selbständigen Wasserverbände im Bereich des Jüchener Bachs, des Gillbachs, des Norf-Stommelner Bruchs, des Finkelbachs und des Neffelbachs. Der Tätigkeitsbereich zur Überwachung der Bergbaueinflüsse und der Sicherung der Wasserversorgung wurde bis zur niederländischen Grenze ausgedehnt. Auch bedeutsame Feuchtgebiete sollten für die Zukunft gesichert werden. Mit dieser Novellierung übertrug der Landtag dem Erftverband auch die Abwasserbeseitigungspflicht im Verbandsgebiet, so dass die Kommunen ihre Kläranlagen dem Erftverband übergaben. | |||
1998 | Übertragung des Kanalisationsnetzes der Gemeinde Rommerskirchen (75 km) auf den Erftverband. | |||
2003 | Übertragung des Kanalisationsnetzes der Stadt Meckenheim (190 km) auf den Erftverband. | |||
2007 | Übertragung des Kanalisationsnetzes der Stadt Zülpich (136 km) auf den Erftverband. | |||
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Archiv des Erftverbands:
Karin Beusch (02271) 88-1180