Die Finanzwirtschaft des Erftverbands basiert auf einem integrierten, umfassenden kaufmännischen Rechnungswesen. Dieses ist betriebswirtschaftlich orientiert und gewährleistet Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Transparenz.
Grundlage für das Rechnungswesen ist § 30 a des Erftverbandsgesetzes -ErftVG-. Hiernach hat der Verband bereits 1999 ein kaufmännisches Rechnungswesen einführt. Das Erftverbandsgesetz gibt außerdem vor, die Beiträge der Mitglieder nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln (§ 33 ErftVG).
Die Buchhaltung des Erftverbands wird nach kaufmännischen, handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen geführt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Eine Anlagenbuchhaltung zum Nachweis des Vermögens und zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Beitragsbemessung ist eingerichtet. Das gesamte Anlagevermögen des Verbands ist flächendeckend erfasst und bewertet. Für das interne Rechnungswesen wird eine Kostenrechnung genutzt; ein Finanzcontrolling liefert detaillierte Analysen.
Die Abwicklung aller relevanten Geschäftsprozesse im kaufmännischen Rechnungswesen erfolgt innerhalb der Standardsoftware SAP ERP. Es werden die Module Finanzwesen einschließlich Anlagenbuchhaltung, Controlling/Kostenrechnung sowie Materialwirtschaft und Personalwesen mit Zeiterfassung genutzt. Außerdem wird das Modul SCM (SD) zur systemseitigen Erzeugung von Ausgangsrechnungen und deren Verbuchung eingesetzt. Ein Archivierungs- und Dokumentenmanagementsystem und ein Darlehensverwaltungsprogramm sind eingebunden. Außerdem ist ein System zur Abwicklung elektronischer Rechnungen vorgeschaltet.
Im Bereich des Finanzwesens zeichnet sich der Verband durch besonders innovative Lösungen aus. Frühzeitig wurde beim Erftverband ein modernes Schulden- bzw. Riskmanagement entwickelt. Dieses hat Modellcharakter und wurde bereits vielen Kommunen und kommunalen Betrieben in ganz Deutschland vorgestellt.
Rating
Als einer der ersten öffentlich rechtlichen Körperschaften in Deutschland hat sich der Verband einem Rating unterzogen. Der Verband hat dadurch auf die Veränderungen im Zuge von BASEL II frühzeitig reagiert und kann sich somit auf die sich verändernden Marktbedingungen einstellen.