Bergheim, 6. Dezember 2011
Auf der 85. Delegiertenversammlung des Erftverbandes, die am 6. Dezember 2011 in Kerpen stattfand, verabschiedeten die 102 Delegierten den Wirtschaftsplan 2012. Er umfasst ein Volumen von 106 Millionen Euro (Erfolgsplan), mit dem der Verband im kommenden Jahr seine Aufgaben im Bereich Abwasserreinigung, Gewässerunterhaltung und Grundwasserbewirtschaftung erfüllen wird. „Die Mitgliedsbeiträge bleiben auch im Jahr 2012, dem zehnten Jahr in Folge, stabil“, so Vorstand Dr. Wulf Lindner in seinem Bericht vor den Delegierten.
Besondere Investitionen sind im Bereich Abwassertechnik geplant. Insgesamt investiert der Erftverband im kommenden Jahr rund 36 Millionen Euro in den Erhalt und Ausbau seiner abwassertechnischen Anlagen wie Kläranlagen, Rückhaltebecken und Kanäle.
Auch im Jahr 2012 steht die Reduktion des Energieverbrauchs auf Kläranlagen im Vordergrund. Dies erreicht der Erftverband durch den Einbau effizienterer Anlagenteile und Maschinen wie Belüfter und Rührwerke, durch verbesserte Reinigungsprozesse und Abschaltung kleiner Anlagen mit hohem Stromverbrauch. Bereits jetzt gelingt es dem Erftverband, rund 22 Prozent des Energiebedarfs aus den bei der Abwasserreinigung anfallenden regenerativen Energien wie Klärgas und Sonnenenergie zu decken. Der Verband plant, diesen Anteil mittelfristig auf 25 Prozent zu steigern. Auch die am Standort Bergheim und auf vier Kläranlagen installierten Fotovoltaikanlagen senken die Stromkosten des Verbandes.
Im Bereich Wasserabfluss, Hochwasserschutz und naturnahe Umgestaltung der Gewässer stehen dem Erftverband im Jahr 2012 rund sieben Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung. Diese Mittel dienen beispielsweise dem Erhalt und Neubau von Hochwasserrückhaltebecken wie dem Becken bei Bedburg im ehemaligen Braunkohlentagebau Fortuna-Garsdorf, den Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen des Perspektivkonzepts „Erftumgestaltung 2045“ oder auch der großräumigen Renaturierung der Erft bei Gymnich.
Hintergrundinfo:
Die Delegiertenversammlung des Erftverbandes entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Sie besteht aus 102 Delegierten, die von den rund 250 Mitglieder des Erftverbandes bestimmt und auf fünf Jahre gewählt werden. Je ein Mitglied der Erftfischereigenossenschaft und der Landwirtschaftskammer werden ebenfalls für den Zeitraum von fünf Jahren entsandt.
Die Mitglieder des Erftverbandes sind in sieben Mitgliedergruppen unterteilt: Braunkohlentagebau; Elektrizitätswirtschaft; Kreisfreie Städte/ kreisangehörige Städte/ Gemeinden; Kreise; öffentliche Wasserversorgung; gewerbliche Unternehmen und Erftfischereigenossenschaft. Jede Mitgliedergruppe außer der Erftfischereigenossenschaft erhält zunächst fünf Delegiertensitze. Die restlichen 70 Sitze werden zusätzlich unter den Mitgliedergruppen nach ihren Beitragsleistungen und dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt.
Die Delegiertenversammlung beschließt u. a. die Erftverbandssatzung sowie die Veranlagungsrichtlinien. Sie wählt auch die Mitglieder des Verbandsrates, der vergleichbar ist mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft.
Ihre Ansprechpartnerin bei Rückfragen:![]()
Erftverband – Pressestelle
Luise Bollig M.A. – Pressesprecherin
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