Erste Betriebsphase von Förderanlagen in Korschenbroich
Mit dem Überschreiten des Grenzgrundwasserstandes an der Steuergrundwassermessstelle in Korschenbroich-Herrenshoff sind Anfang Januar 2012 zwei von acht Förderanlagen zur Absenkung des Grundwasserspiegels in Betrieb gegangen. Ein Förderbrunnen im Ortsteil Herrenshoff sowie die Förderpumpen des Schwimmpontons auf dem Baggersee Myllendonk wurden durch den Erftverband eingeschaltet.
Über die neue Internetseite www.grundwasser-korschenbroich.de können seit Dezember 2011 Informationen zum aktuellen Betriebsstatus der Förderanlagen sowie zur aktuellen Entwicklung der Grundwasserstände abgerufen werden.
Überschwemmungsgebiet des Veybachs wird gesichert
Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Veybachs vom 16. Januar bis 30. Januar 2012 öffentlich ausgelegt.
Am 31. Januar 2012 tritt die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes des Veybachs in Kraft und wird mit dem Inkrafttreten einer neuen Überschwemmungsgebietsverordnung enden.
Für das in den Karten dargestellte Gebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie sonstigen Regelungen gemäß §78 WHG und §113 Abs. 5 bis 7 LWG.
Neues Vergaberecht verursacht Mehraufwand
Das soeben verkündete und am 1. Mai 2012 in Kraft tretende Traiftreue- und Vergabegesetz NRW wird beim Erftverband wie auch bei einer Vielzahl seiner Mitglieder zu Mehraufwand bei der Vergabe seiner Aufträgen führen. Denn er muss prüfen, ob die Bieter die Mindesanforderungen des Gesetzes einhalten. Beispiele: Bieter müssen künftig in überprüfbarer Weise darlegen, dass sie entweder einen durch Traifvertrag festgelegtes Mindestentgelt zahlen oder, wenn dieser nicht besteht, ein solches von 8,62 €/h. Bieter mit mehr als 20 Beschäftigten müssen darlegen, dass und welche Maßnahmen zur Frauenförderung sie ergreifen. Der Erftverband erarbeitet eine Verfahrsweise, wie den Pflichten aus diesem Gesetz nachzukommen ist.
Baubeginn RBF Neuenhausen, RÜB Mainstrasse, Sanierung KSR Willibrordusstrasse
Mit den Arbeiten zur Ertüchtigung der Regenüberlaufbecken und den Bau des Retentionsbodenfilters wurde Mitte Januar entsprechend dem Terminplan begonnen. Der Erftverband investiert in diese Maßnahmen der weitergehenden Niederschlagswasserbehandlung ca. 3,6 Millionen Euro. Das Land fördert die Massnahme mit ca. 1,2 Mill. Euro. Durch die neuen Becken wird der Neuenhausener Graben hydraulisch und insbesondere hinsichtlich der stofflichen Fracht entlastet. Die Arbeiten werden voraussichtlich ein Jahr andauern.
Sanierung der Hochwasserentlastung des HRB Eicherscheid abgeschlossen
Mit dem Hochwasserrückhaltebecken Eicherscheid reguliert der Erftverband den Hochwasserabfluß der Erft oberhalb von Bad Münstereifel. Die Hochwasserentlastungsanlage, d. h. der Beton des überdeckten Einlaufbauwerks war stark angegriffen. Die deshalb erforderliche Sanierung wurde 2011 durchgeführt und konnte nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271-88 1213,
Jochen Birbaum, Telefon 02271-88 1158.