Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

EV-Telegramm 12/2011: Delegiertenversammlung - Ursula Kwasny in Verbandsrat gewählt - Dränsystem Miel - WRRL-Umsetzungsfahrpläne - HRB Grasdorf - Renaturierung Jüchener Bach - Retentionsbodenfilter - Denkmalschutz - Rating -Vergaberecht

Delegiertenversammlung tagte in Kerpen
Zu ihrer 85. Sitzung traten am 6. Dezember die Mitglieder des Erftverbandes zur Delegiertenversammlung zusammen. Unter der Leitung des Verbandsratsvorsitzenden Landrat Werner Stump trafen sich 102 Delegierte zu ihrer jährlichen Aussprache in Kerpen. 

Delegiertenversammlung beschließt Wirtschaftsplan 2012
Auf der Delegiertenversammlung beschlossen die Mitglieder des Erftverbandes einstimmig die Veranlagungsrichtlinien und den Wirtschaftsplan 2012. Der Gesamthaushalt des Erftverbands umfasst in diesem Jahr ein Volumen von 106 Millionen Euro. Der Verband plant Investitionen mit einer Gesamtsumme von 46 Millionen Euro.

Bürgermeisterin Ursula Kwasny in den Verbandsrat gewählt
Für den ausgeschiedenen Wilhelm Reisepatt hat die Delegiertenversammlung nunmehr die Bürgermeisterin der Stadt Grevenbroich, Ursula Kwasny, einstimmig in den Verbandsrat gewählt.

Umbau des Dränsystems in Miel auf der Zielgeraden
Die Bauarbeiten zur Umlegung und Abfangung der Drainagen in der Swistaue bei Miel wurden seit Oktober mit Hochdruck vorangetrieben. Der trockene Herbst begünstigte den Baufortschritt. Sofern die Witterungsverhältnisse dies zulassen, werden die Restarbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen.

WRRL-Umsetzungsfahrpläne liegen im Entwurf vor
Am 14. Dezember wurden die Entwürfe der WRRL-Umsetzungsfahrpläne zu den hydromorphologischen Maßnahmen in der Abschlussveranstaltung der vier Regionalen Kooperationen im Einzugsgebiet der Erft vorgestellt. Alle Dokumente sind nun auf der Homepage des Erftverbandes unter der Rubrik "Aktuelles" abrufbar. Es besteht die Möglichkeit, eine abschließende Stellungnahme bis zum 16. Januar 2012 abzugeben.

Weitere Landeszuwendungen für das Hochwasserrückhaltebecken Garsdorf
Der Erftverband hat von der Bezirksregierung Köln weitere Zuwendungsmittel für den Grunderwerb und die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Garsdorf erhalten, das zurzeit im ehemaligen Tagebau Fortuna-Garsdorf gebaut wird. Das Land hat die Zuwendungsmittel um 672 Tsd. € auf insgesamt 1,842 Mio. € aufgestockt.

Grünes Licht für Renaturierungsmaßnahme am Jüchener Bach
Der Rhein-Kreis Neuss hat die Genehmigung zur Verlegung und Renaturierung des Jüchener Bachs bei Jüchen-Bissen erteilt. Der Jüchener Bach soll auf einer Länge von 280 m von der gewässerparallel verlaufenden Straße und dem Kanalsammler abgerückt werden. Die Maßnahme wird sich als weiterer Trittstein in die bereits realisierten Renaturierungen am Oberlauf des Jüchener Bachs einfügen.

Neubau Retentionsbodenfilter (RBF) Nideggen-Berg und Erftstadt-Köttingen
Für die beiden RBF wurden fristgerecht zum Jahresende die Förderanträge zum Neubau eingereicht. Mit dem "Investitionsprogramm Abwasser NRW" werden die Maßnahmen mit 50 % bezuschusst. Die beiden Niederschlagswasserbehandlungsanlagen sind aufgrund des Trinkwasserschutzes und des Gewässerschutzes bis 2014 zu errichten. Die Entwurfsunterlagen gem. § 58(2) LWG wurden der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Neubau Retentionsbodenfilter (RBF) Bad Münstereifel Rodert und Mahlberg
Entsprechend den Abstimmungsgesprächen mit der Stadt und der Bezirksregierung Köln wurden die Genehmigungsanträge aufgrund der örtlichen Randbedingungen und der Kostensituation überarbeitet. Mit den abgestimmten Einleitanforderungen und optimierten Bauausführungen konnte eine Kostenreduzierung erreicht werden. Die angepassten Förder- und Genehmigungsanträge wurden termingerecht eingereicht.

Oberverwaltungsgericht NRW begrenzt Anforderungen des Denkmalschutzes
Die Wasserversorgungsunternehmen haben beim Bau und der Unterhaltung ihrer Leitungen häufig auch Pflichten aus dem Denkmalschutz zu erfüllen. Das Oberverwaltungsgericht NRW kam in zwei jüngeren Entscheidungen, in denen es um denkmalschutzrechtliche Anforderungen beim Kiesabbau ging, zu dem Ergebnis, dass solche Pflichten dem grabenden Unternehmen nicht auferlegt werden dürfen. Es sei Aufgabe der Denkmalschutzbehörde, die wissenschaftliche Ausgrabung und Bergung von Bodendenkmälern auf eigene Kosten zu betreiben. Unternehmen, die in der Nähe von Bodendenkmälern graben, dürfen lediglich verpflichtet werden, das Denkmal zu erhalten und dies auch nur im Rahmen der Zumutbarkeit. Hierzu gehöre aber nicht eine Grabungs- und Dokumentationspflicht.

Für Unternehmen, die derzeit unterirdisch Leitungen verlegen, bedeutet dies nach einer ersten Bewertung folgendes: Soweit die Denkmalschutzbehörden eine Dokumentation von Bodendenkmälern oder das Bezahlen derartiger Dokumentationen fordern, sollten diese Forderungen vor dem Hintergrund der genannten Entscheidung zumindest in Frage gestellt werden. Das gilt grundsätzlich auch für sog. Investorenverträge. Vor einer Vereinbarung über das Tragen solcher Kosten ist der jeweilige Sachverhalt auf seine Übertragbarkeit auf die vorgenannten Entscheidungen zu überprüfen.

Erftverband positiv bewertet

Die Euler Hermes Rating GmbH hat eine neutrale und unabhängige Bewertung der Bonität und Zukunftsfähigkeit des Erftverbandes durchgeführt und in diesem Zusammenhang eine Finanzanalyse, eine Marktanalyse, die Analyse von Strategie und Planung sowie von Management und Organisation vorgenommen.

Insgesamt beurteilt die Euler Hermes Rating GmbH den Erftverband auf Basis der bis zum Stichtag 21. November 2011 vorliegenden Informationen mit A+. Im Ratingbericht wird festgestellt: "Der Erftverband wird damit im Vergleich zur Gesamtwirtschaft als stark überdurchschnittlich beurteilt."

EU Kommission schlägt neue Änderungen des Vergaberechts vor
Die EU Kommission hat am 20.12.2011 die angekündigten Entwürfe vorgelegt zur

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Änderung der Vergaberichtlinien,
- Ausschreibung von sog. Dienstleistungskonzessionen und
- Ä
nderung beihilferechtlicher Bestimmungen bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.

Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel formal in Gang gesetzt. Die Initiativen können durchaus von Bedeutung für die Wasserwirtschaft in der Region sein. Wegen des Umfangs der Texte wird eine Bewertung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Der Erftverband wird seine Mitglieder im neuen Jahr unterrichten.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271-88 1213,
Jochen Birbaum, Telefon 02271-88 1158.