Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Das Labor des Erftverbands

Aufgaben

Derzeit werden jährlich über 8.000 Proben auf ihre chemische und physikalische Beschaffenheit untersucht. Neben der Analytik selbst umfasst das Aufgabengebiet des Labors auch die Beratung anderer Abteilungen, unserer Mitglieder und externer Stellen bei der Interpretation der Analysenergebnisse, in wasserrechtlichen und verfahrenstechnischen Angelegenheiten, bei Betriebsproblemen und anderen Fragestellungen. Die Dienstleistungen des Labors werden überwiegend von anderen Abteilungen des Erftverbands in Anspruch genommen. Daneben erfolgen Beauftragungen aber auch direkt von unseren Mitgliedern.

Probenarten, Probenherkunft

  • Abwasser
  • Grund- und Rohwasser
  • Oberflächenwasser
  • Klärschlamm
  • Faulgas
  • Prozeß- und Brauchwasser
  • Sickerwasser
  • Gewässersedimente
  • Sielhaut, Inkrustationen und Ablagerungen
  • Boden, Baggergut

Untersuchungsziele

  • Kontrolle des Reinigungserfolgs bei der Abwassereinleitung entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung und geltenden Wasserrechtsbescheiden
  • Messprogramme im Rahmen der Heraberklärungen nach §4,5 AbwAG
  • Spezielle Untersuchungen aus betrieblichen und/oder planerischen Interessen
  • Untersuchung der Verwertbarkeit von Klärschlämmen
  • Ermittlung von Emittenten, Beweissicherung beim Verdacht auf unerlaubte Einleitung, Schadens- bzw. Gefährdungsabschätzung (auch außerhalb der Dienstzeit durch Rufbereitschaft)
  • Untersuchung der Grundwasserbeschaffenheit und der chemischen Parameter zur Gewässergütebeurteilung oberirdischer Gewässer

Qualitätsmanagement, Zulassungen
Das Labor verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 17025. Dies schließt die Verpflichtung zu internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen ein. An allen relevanten Ringversuchen zur externen Qualitätssicherung hat das Labor in der Vergangenheit erfolgreich teilgenommen und damit seine Eignung zur Erfüllung der genannten Aufgaben bestätigt.

Das Labor des Erftverbands ist „geeignete Untersuchungsstelle“ für Rohwasseruntersuchungen nach § 50 LWG und für die Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen nach §§ 60 und 60a LWG und darüber hinaus behördlich anerkannt (zugelassen):

  • als Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen nach der Klärschlammverordnung sowie
  • zur Untersuchung von Oberflächen-, Grund- und Sickerwasser nach § 25 des Landesabfallgesetzes.

Ansprechpartner:
Dr. Michael Trimborn (02271) 88-1250


Eine Übersicht über die routinemäßig untersuchten Parameter und die hierzu angewendeten Verfahren finden Sie hier (Download als pdf):
[Labor des Erftverbands - Analysenverfahren]