Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Kanalanschluss

Der Erftverband betreut die Kanalnetze der Gemeinde Rommerskirchen und der Städte Meckenheim und Zülpich.

Grundstücksanschluss
Für die Herstellung oder Veränderungen von Grundstücksanschlüssen ist beim Erftverband ein Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen mit allen erforderlichen Angaben für den Kanalanschluss erhalten Sie nach schriftlicher oder fernmündlicher Voranfrage:

Dipl.-Ing. Jürgen Alt

Tel. 02271/ 88-1140

Fax 02271/ 88-1300

Dipl.-Ing. Marco Roth

Tel. 02271/ 88-1145

Fax 02271/ 88-1300

Elke Bsirske

Tel. 02271/ 88-1326

Fax 02271/ 88-1300

Bauliche Anforderungen, die aus der Entwässerungssatzung der Gemeinde/Stadt resultieren, sind mit den jeweiligen Tiefbauämtern abzustimmen.

Voranfrage
Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Eigentümer und Antragsteller mit Anschrift und Telefonnummer
  • Angaben über das Grundstück mit Straße, Ortsteil, Flur und Flurstücksnummer

Nach Möglichkeit ist der Voranfrage ein Lageplan und eine Flurkarte mit Nordrichtung beizufügen. Bei Neuanschlüssen ist die Lage des Anschlusspunktes an den öffentlichen Kanal zu markieren.

Antrag

Das ausgefüllte
Antragsformular ist zusammen mit den prüffähigen Entwässerungsplänen beim Erftverband einzureichen. Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise zur Erstellung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation. Der Erftverband prüft den Antrag und veranlasst die Herstellung eines neuen Anschlusses (falls nicht bereits vorhanden).

Anschluss
Während Bauarbeiten im öffentlichen Bereich ausschließlich vom Erftverband durchgeführt werden, obliegen die Anschlussarbeiten auf privatem Grundstück dem jeweiligen Eigentümer.

Alte Anschlusskanäle, die nicht mehr genutzt werden können, müssen an der Grundstücksgrenze abgebunden und fachgerecht verschlossen werden.

Hinweis
Der Antrag für den Anschluss ist frühestmöglich zu stellen. Zumindest aber sechs Wochen vor dem gewünschten Anschluss.

Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen
Für sämtliche verlegte Leitungen auf dem privaten Grundstück ist gem. § 61a Landeswassergesetz (LWG) die Dichtheit der Schmutzwasserleitungen nachzuweisen. Der Erftverband empfiehlt die Arbeiten nur von solchen Firmen durchführen zu lassen, die entsprechend der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 fremdüberwacht sind, z. B. durch den Güteschutz Kanalbau. Von einer überstürzten Vergabe der Arbeiten, insbesondere im Rahmen von "Haustürgeschäften", wird generell abgeraten. Sowohl die Kosten für die Anschlussarbeiten auf privaten Grundstücken als auch die der Dichtheitsprüfung trägt der Anschlussnehmer.

Im Folgendem stellen wie Ihnen weitere Informationen zur Verfügung:

 

Sachkundige für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

Broschüre zur Dichtheitsprüfung

Bescheinigung der Dichtheitsprüfung

Bescheinigung der Dichheitsprüfung nach Sanierung

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeswassergesetz - LWG

Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen

Abwasserbeseitigung Vollzug des §61a LWG

Bildreferenzkatalog -Private Abwasserleitungen


 

Dichtheitsprüfung Informationsvideo