Ziel des Landes NRW ist es, eine gute biologische und chemische Gewässerqualität zu erreichen. Die umfassende Bestandsaufnahme der Abwasserimmissionen kommunaler und industrieller Einleitungen für die einzelnen Fließgewässer in NRW zeigt, dass Regenwassereinleitungen die Gewässer mit ähnlich hohen Schmutzfrachten belasten wie die rund 750 kommunalen Kläranlagen. Die Auswirkungen dieser Einleitungen auf das Gewässer müssen analysiert werden, um daraus immissionsorientierte Anforderungen abzuleiten, die als Maßnahmen im Gewässer oder im Kanalisationssystem umgesetzt werden können.
Im Verbandsgebiet werden über 600 Regenbecken bewirtschaftet, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Verlängerung dieser Einleiterlaubnis wird von Gewässerverträglichkeitsnachweisen abhängig gemacht. Entscheidend für diesen Nachweis sind Qualität und Menge des einzuleitenden Niederschlagswassers sowie Qualität und Abflussverhältnisse des betroffenen Gewässers.
Zum Nachweis der Gewässerverträglichkeit einer Einleitung kommen zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: der vereinfachte Nachweis, der bei einfachen Systemen eine konservative Immissionsabschätzung unter Verwendung bestimmter gewässerspezifischer Kenngrößen darstellt, und der detaillierte Nachweis, der durch aufwändige Untersuchungsmethoden die Einhaltung der Zielsetzungen in zusammenhängenden Gewässerabschnitten überprüft. Der detaillierte Nachweis wird u.a. mit Hilfe eines kalibrierten Niederschlag-Abfluss-Modells geführt. Hierbei werden sämtliche Einleitungen berücksichtigt, so dass ein kostenoptimiertes Gesamtkonzept für die Niederschlagswasserbehandlung im Erfteinzugsgebiet aufgestellt werden kann.
Mit dieser gewässerabschnittsbezogenen Betrachtung und der qualifizierten Modellpflege liegen beim Erftverband alle Grundlagen zur immissionsorientierten Betrachtung der Niederschlagswasserbehandlung vor. Auf dieser Basis kann der Erftverband zusammen mit den beteiligten Kommunen und Aufsichtsbehörden die entsprechenden Nachweise und kostenoptimierten Maßnahmen sowohl für die verbandlichen als auch die kommunalen Einleitungen erarbeiten. Dieses Leistungsspektrum geht jedoch über die regulären Verbandsaufgaben hinaus und wird nur teilweise durch die ordentlichen Mitgliedsbeiträge abgedeckt.
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Horst Werner (02271) 88-1237
Dipl.-Ing. Heinrich Dahmen (02271) 88-1165
Download:
Aktualisierter Zeitplan zur weitergehenden Niederschlagswasserbehandlung (Juni 2010)
Handlungskonzept zur weitergehenden Niederschlagswasserbehandlung (2 MB)
Handlungskonzept zur weitergehenden Niederschlagswasserbehandlung (6 MB)
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Mit dem Handlungskonzept auf dem richtigen Weg