Im Rahmen der Eigenvorsorge ist jeder Bürger dazu aufgerufen, sich gegen Hochwasserschäden finanziell abzusichern. Wenden Sie sich hierzu an Ihr Versicherungsunternehmen mit der Bitte um Abschluss einer Elementarschadensversicherung. Die Höhe des Versicherungstarifs richtet sich nach dem Gefährdungsgrad des Versicherungsobjektes. Hierzu hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft das "Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau, Starkregen (ZÜRS)" entwickelt. Sprechen Sie Ihr Versicherungsunternehmen auf dieses Zonierungssystem an.
In bestimmten Fällen werden Sie von Ihrem Versicherer dazu aufgefordert, ein fachliches Gutachten zur Hochwassergefährdung vorzulegen. Wenden Sie sich bitte hierzu schriftlich an den Erftverband. Fügen Sie neben der Beschreibung des Bauvorhabens bitte einen Plan bei, aus dem der Verband die genaue geographische Lage des zu versichernden Objektes entnehmen kann. Wir bitten um Verständnis, dass die Erstellung des Gutachtens kostenpflichtig ist.
Ansprechpartnerin:
Andrea Schumann (02271) 88-1358