Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Bau- Verhaltensvorsorge

An falscher Stelle oder hochwassertechnisch nicht fachgerecht errichtete Gebäude, Ufermauern und Stege sind bei Hochwasser kaum zu schützen. Auch dürfen die Unterhaltungsarbeiten des Verbandes nicht erschwert oder verhindert werden. Für jedes Bauvorhaben am Gewässer ist deshalb ein Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Kreises erforderlich. Rechtliche Grundlage ist das Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wenn Sie eine Ufermauer, ein Gartenhaus in einem Abstand von drei Metern von der Böschungsoberkante oder einen Steg über den Bach - sogenannte "Anlagen am Gewässer" - errichten wollen, prüft der Erftverband für Sie die Verträglichkeit mit den bestehenden Regelungen und schützt Sie vor Fehlinvestitionen und Folgeschäden.

Auch im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet ist aus naheliegenden Gründen ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Der Erftverband berechnet die Wasserstände bei Bauvorhaben und spricht Empfehlungen aus. Die Anträge sind bei den Kreisen in vierfacher Ausfertigung einzureichen, jeweils ein Exemplar für die Stadt oder Gemeinde, den Kreis, den Erftverband und ein Rückexemplar für den Antragsteller mit dem ggf. mit Auflagen versehenen Bescheid.

Hochwassergefahrenkarten zeigen die Betroffenheit von Hochwasser auch außerhalb der rechtlich festgelegten Überschwemmungsgebiete auf. Hier ist kein formales Verfahren vorgeschrieben. Um die Bevölkerung vor den dort möglicherweise drohenden Gefahren zu schützen, bietet der Verband eine Bauberatung gegen Unkostenerstattung an. Wenden Sie sich bitte hierzu schriftlich an den Erftverband. Fügen Sie neben der Beschreibung des Bauvorhabens bitte einen Plan bei, in dem die genaue geographische Lage ersichtlich ist.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Hinrich Doering (02271) 88-1246

Weiterführende Links:
[Überschwemmungsgebiete]
[Hochwassergefahrenkarten]

Weiterführende Informationen:
[Landeswassergesetz des Landes NRW]