Der Erftverband verfolgt das Ziel, die Bevölkerung in geschlossenen Ortslagen vor einem hundertjährlichen Hochwasser zu schützen. Dieses Hochwasserschutzziel konnte durch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und durch eine Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltes nahezu flächenhaft erreicht werden. Allerdings sind, wenn auch nur sehr selten, höhere Wasserstände möglich. Eine Verringerung dieses Restrisikos liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers.
Die weitergehende Hochwasservorsorge umfasst vier Elemente:
Die Flächenvorsorge:
verfolgt das Ziel, natürliche Überflutungsgebiete zu sichern und zurückzugewinnen. Dies geschieht zum einen auf Ebene der Raumordnung, in dem im Regionalplan entsprechende Ziele formuliert werden (siehe Regionalplan Köln). Zum anderen wirkt die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten insbesondere einer Flächeninanspruchnahme durch Bebauung entgegen.
Die Bauvorsorge
stellt durch geeignete bauliche Vorkehrung auf die Veringerung von Hochwasserschäden an Gebäuden ab. Der Erftverband wirkt daher an allen Genehmigungsvorhaben in hochwassergefährdeten Gebieten mit, um erkennbare Gefahren zu vermeiden. Weiterhin berät der Erftverband die Eigentümer und Bewohner von hochwassergefährdeten Häusern.
Die Verhaltensvorsorge
meint, dass Bürger in überflutungsgefährdeten Häusern bei anlaufendem Hochwasser durch frühzeitiges Handeln den entstehenden Schaden am eigenen Haus deutlich vermindern können, z.B. durch Aufständern von Elektrogeräten oder den Transport von Wertgegenständen in höher gelegene Gebäudeteile.
Die Risikovorsorge
umfasst die Absicherung finanzieller Risiken durch Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Alle beschriebenen Vorsorgemaßnahmen setzen voraus, dass die Hochwassergefahren und -risiken (öffentlich) bekannt sind. Daher arbeitet der Erftverband gemeinsam mit den Bezirksregierungen an der Veröffentlichung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten.
Weiterführende Links:
[Hochwasserinfo]
[Hochwassergefahrenkarten]