Die Erft lebt auf in Weilerswist
Baumaßnahme an der Erft erfüllt viele Ziele
Geschichte/Hintergrund
Bereits im Rahmen der Entwurfsplanung zur Ortsumgehung Weilerswist (L 163n) Mitte der 90er Jahre wurde deutlich, dass ein wesentlicher Umweltaspekt der Ortsumgehung Weilerswist die Querung der Erftaue sein würde.
Durch die mittlerweile seit vielen Jahren bewährte Zusammenarbeit des Landesbetriebs Straßen NRW mit dem Erftverband wurde die Idee geboren, die durch den Neubau der Straße notwendigen Ausgleichsmaßnahmen möglichst in räumlicher Nähe zum Eingriffsort innerhalb der Erftaue zu erbringen.
Im April 1995 erfolgte eine erste Auswahl möglicher Planungsräume, diese umfassten den Erftabschnitt von Lommersum bis zur Swistmündung. Es erfolgten die ersten Konzeptabstimungen, im August 1995 wurde der Planungsraum nördlich der Ortsumgehung nach gemeinsamen Ortsbegehungen mit den Umweltfachverwaltungen ausgewählt. Maßnahmen sollten sowohl das eigentliche Gewässer betreffen wie auch die umgebende Aue.
Planungsziele waren:
Bis zum Januar 1996 wurden die erforderlichen hydraulischen Berechnungen durch den Erftverband erstellt; dabei wurde der Auenbereich erarbeitet, welcher zukünftig wieder hochwasserbespannt sein kann und somit nicht nur eine Entwicklung auentypischer Lebensräume ermöglicht, sondern auch einen Beitrag zur Rückhaltung von Hochwasser leisten kann. Weiterhin wurden Maßnahmen festgelegt zur Entfesselung des westlichen Uferbereiches, welcher bisher stark verbaut war und eine natürliche Entwicklung des Gewässers verhindert hat.
Die Planfeststellung wurde am 28.02.1996 eingeleitet, der Beschluss als umfassendes Baurecht erging am 14.04.2000. Die Umsetzung des erforderlichen Grunderwerbs erfolgte über ein Bodenordnungsverfahren nach Flurbereinigungsgesetz, welches am 30.01.2002 eröffnet wurde.
In langwierigen Verhandlungen konnte durch die Flurbereinigung die Abfindung der betroffenen Eigentümer und Landwirte einvernehmlich gelöst werden, so dass Ende 2008 alle Voraussetzungen zur Realisierung der Auen- und Gewässerrenaturierung geschaffen waren.
Die Arbeiten zur Entfesselung der Erft bei Weilerswist wurden vor kurzem fertig gestellt. Die Baudurchführung erfolgte durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Dabei handelte es sich vollständig um sogenannte Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt durch den Neubau der Umgehungsstraße Weilerswist.
Vorheriger Zustand und Gewässerdefizite:
Die Erft wurde in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts im Bereich zwischen Euskirchen und Gymnich sehr uniform ausgebaut, um für den Hochwasserschutz eine bestimmte Abflusskapazität herzustellten und eine rationelle Gewässerunterhaltung mit beidseitigen Uferwegen zu ermöglichen. Die gleichmäßige Abflussleistung bedingte zum Teil relativ hohe Verwallungen auf beiden Uferseiten, die die Erft von ihrem früheren Überschwemmungsgebiet teilweise trennte. Die natürlicherweise an Gewässern zu beobachtende dauernde Veränderung und Verlagerung wurde durch den Einbau von schweren Steinen (einer sogenannten Böschungsfußsicherung) unterbunden. Bei späteren Untersuchungen wurde immer wieder festgestellt, dass durch diese Ausbaumethode dem Gewässer ein Teil der Strukturen, die für die Wassertiere als Lebensgrundlage von großer Bedeutung sind, fehlen und sich nicht von selbst wieder bilden können.
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EU-Wasserrahmenrichtlinie
Auch die Europäische Union hat mit ihrer Wasserrahmenrichtlinie festgelegt, dass an Gewässern mit erkennbaren Defiziten entsprechende Verbesserungen erforderlich sind. Diese Richtlinie gibt vor, in den Gewässern den sogenannten guten Zustand zu erreichen. Wird das nicht in einer vorgegebenen Frist erreicht bzw. nachprüfbar auf den Weg gebracht, drohen entsprechende Strafzahlungen. Insofern lassen sich Aufwendungen zur Gewässersanierung nicht vermeiden.
Ziele und Maßnahmen
Durch die Entnahme der Böschungsfußsicherung auf dem größten Teil des linken Ufers wird die Erft entfesselt und kann sich weitgehend frei entwickeln.
Durch die Beseitigung der Verwallung in den bewuchsfreien Abschnitten wird das ursprüngliche Überschwemmungsgebiet der Erft wieder naturnah – das heißt relativ häufig und früh – in Anspruch genommen.
Durch die verbesserte Gewässerstruktur werden die im Wasser lebenden Pflanzen und Tiere wieder vielfältige Lebensräume erhalten und so z. B. die Standortansprüche von Fischen und Kleinlebewesen sowohl als Ruhe-Standplatz aber auch für die Vermehrung erfüllt.
Durch die Umnutzung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen sowohl in Sukzessionsflächen und in Waldflächen wird der ansonsten immer vorhandene Nutzungskonflikt vermieden. Eine Überschwemmung richtet nun auf diesen Flächen keinen Schaden mehr an.
Durch die Entfesselung und Strukturanreicherung in der Erft und der benachbarten Aue werden die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie weitgehend erfüllt und dieser Abschnitt eignet sich eventuell sogar zu einem „Strahlursprung", von dem aus die zukünftig artenreichere und stabilere Biozönose nach ober- und unterhalb positiv ausstrahlen kann.
Durch die Lage dieser Ausgleichsmaßnahme am Gewässer werden mindestens zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, weil ansonsten neben der ohnehin notwendigen Gewässermaßnahme weitere landwirtschaftliche Nutzflächen für die Umsetzung solcher Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Insofern wird die Landwirtschaft mit diesem Modell vor der doppelten Flächeninanspruchnahme bewahrt und gleichzeitig kommen die eingesetzten Mittel mehreren Zwecken zugute.
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Nach Abschluss der Maßnahme wird die Erft jetzt viel früher und häufiger in ihre Überschwemmungsflächen ausufern, das linke Ufer anknabbern, unterhöhlen und sich weitgehend frei entwickeln, flache Uferbereiche und Steilufer ausbilden. Zu guter Letzt sind auch Dank der in Abstimmung mit dem örtlichen Angelverein „ASV Forelle Vernich" konzipierten Buhnen und Initialkolken eine Reihe von Strukturen entstanden, die für Unterstand und Vermehrung der Fische von entscheidender Bedeutung sind.
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Selbstentwicklung im Detail |
Wertung
Alle Beteiligten haben hohe Erwartungen an die Maßnahme, hier kann auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie überprüft werden, inwieweit sich diese Strecke nun für die Zukunft als sogenannte Strahlquelle entwickelt und somit die noch nach wie vor stark ausgebaute Erft oberhalb und unterhalb von dort günstig beeinflusst wird.
Die gesamten Maßnahmen ermöglichen die Entwicklung eines Gewässer- und Auenzustandes in einer außergewöhnlich guten Dimension. Von großem Vorteil war die frühzeitige Einbindung aller Umweltverwaltungen.
Hervorzuheben ist die enge fachliche und organisatorische Abstimmung mit dem Erftverband als Unterhaltungsträger sowie mit der Bezirksregierung Köln – Dez. 33 (Bodenordnung).
Alle Maßnahmenflächen wurden durch den Landschaftsplan Weilerswist als Naturschutzgebiet festgesetzt und bilden mit den östlich der Erft gelegenen hochwertigen Schutzgebietsflächen (extensives Grünland, Streuobstwiesen, Schwarzpappeln, Erftmühlengraben) eine zukünftig ökologisch vielfältige und auch von den Naherholungssuchenden erlebbare Landschaft. Es besteht die berechtigte Hoffnung, bei fortschreitender Selbstentwicklung der Erft irgendwann auch das Aushängeschild naturnaher Gewässer, den Eisvogel, in diesem Erftabschnitt anzutreffen.
Kosten
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Weilerswist wurde dem Land NRW ca. 10 Hektar Kompensationsfläche in der Erftaue bereitgestellt. Die Kosten für diese Flächenbereitstellung belaufen sich auf ca. 400.000 €.
Zwingend erforderlich wurde zur Erschließung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen, aber auch zur Gewässerrenaturierung die Verlegung des westlich der Erft verlaufenden Wirtschaftsweges, die Kosten belaufen sich auf ca. 75.000 €.
Für den Rückbau des alten Weges sowie die Gewässer-, Erd- und Entwässerungsarbeiten in der Erftaue wurden ca. 140.000 € aufgewendet.
Kosten für Bepflanzung (Aufforstung), Wiesenansaat inkl. 5-jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, Fällarbeiten am Erftufer sowie für die Herstellung des Zaunes belaufen sich auf ca. 92.000 € .
Weitere ca. 10.000 € werden noch für ergänzende Bepflanzungen (Aufforstung) auf Flächen im Bereich der beseitigten Verwallung und für planfestgestellte Gehölzpflanzungen auf beiden Uferseiten der Erft inkl. Pflege ab dem nächsten Jahr anfallen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 717.000 €.
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Beier (02271) 88-1293