Erftverband Bergheim - 150Jahre Wasserwirtschaft für unsere Region

Gewässerentwicklungskonzept

Gewässerentwicklungskonzepte stellen Rahmenkonzepte dar, in denen Maßnahmen und Maßnahmenkomplexe erarbeitet werden, die eine nachhaltige Entwicklung der Gewässer zu größerer Naturnähe unterstützen bzw. ermöglichen sollen. Sie sind Grundlage für die jährlich aufzustellenden Gewässer-Unterhaltungspläne, für Ausbaumaßnahmen sowie den für eine naturnahe Entwicklung eines Gewässers erforderlichen Flächenerwerb.

Die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten erfolgt in 5 Schritten:

  1. Ermittlung des Ist-Zustandes des Gewässers (u.a. durch Kartierung der aktuellen Gewässerstrukturgüte)
  2. Ermittlung des für das Gewässer relevanten Leitbildes
  3. Abgleich des Ist-Zustandes mit dem Leitbild und Ermittlung der Defizite
  4. Erarbeitung der Entwicklungsziele unter Berücksichtigung von irreversiblen Veränderungen
  5. Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der gesteckten Entwicklungsziele

Die Gewässerentwicklungskonzepte sind mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und stellen somit auch ein geeignetes Maßnahmenpaket dar, aus dem z.B. Kommunen und Versorgungsträger Einzelmaßnahmen realisieren können, die als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Landschaft erforderlich werden. Vor allem bei Eingriffen in das direkte Gewässerumfeld kann somit eine thematisch mit dem Eingriff zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme realisiert werden.

Gewässerentwicklungskonzepte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. In diesem Rahmen ermöglicht die Gewässerstrukturgütekartierung Aussagen zur Wirksamkeit von durchgeführten Maßnahmen und ist somit auch ein Kontrollinstrument bezüglich der Auswirkungen von Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Entwicklungsziele.

Der Erftverband hat in den letzten Jahren Konzepte für folgende Nebengewässer der Erft aufgestellt:
Bleibach, Rotbach, Finkelbach, Gillbach, Jüchener Bach, Pützbach, Veybach und Neffelbach.

Im Rahmen der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie wurden auch für die genannten Gewässer Maßnahmenprogramme erarbeitet. die Maßnahmenkataloge aus den Entwicklungskonzepten sind weitestgehend in das Maßnahmenprogramm der WRRL eingeflossen.

Link: [Bewirtschaftungsplanung]


Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Beier (02271) 88-1293
Dipl.-Ing. Martina Jüttner (02271) 88-1350