Der Mensch übt vielfältigen Einfluss in Form von Begradigung, übermäßiger Nutzung, Verschmutzung usw. auf die Fließgewässer aus. Insbesondere wurde durch die Nutzung der gewässerangrenzenden Flächen für Bebauung und Land-/Forstwirtschaft ein für das Gewässer relevanter Bereich dem Fluss oder Bach genommen.
Um der daraus resultierenden Strukturarmut zu begegnen, initiierte das Land Nordrhein-Westfalen das Gewässerauenprogramm, um die noch vorhandene Gewässerstruktur zu schützen und wieder zu entwickeln. Damit bekommt das Gewässer wieder seine eigentliche Aufgabe: Eine Lebensader zu sein, die verschiedene Landschaften durchfließt und miteinander verbindet. Bei dieser Betrachtung ist der gewässerbegleitende Raum, die Aue, mit einzubeziehen. Auen sind wichtig, weil sie Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind, Hochwasser aufnehmen und verzögert wieder abgeben, Lebensräume verbinden (Biotopverbund) und Landschaften prägen.
Bei den Auenkonzepten wirken verschiedene Fachleute interdisziplinär zusammen. Gemeinsam wird ein Leitbild ermittelt, das den heutigen potenziell natürlichen Gewässerzustand beschreibt, der sich einstellen würde, wenn die vorhandenen Nutzungen eingestellt und die Verbauungen am Gewässer und seiner Aue entfernt würden. Die später zu formulierenden Entwicklungsziele beschreiben den angestrebten Zustand des Gewässers unter Einbeziehung der aktuellen und absehbaren zukünftigen Nutzungsansprüche einschließlich der sozio-ökonomischen Einschränkungen. Durch den Vergleich mit dem Ist-Zustand - die Erhebung erfolgt im Rahmen des wasserwirtschaftlichen, ökologischen und landwirtschaftlichen Fachbeitrages - ergeben sich eine Vielzahl von Maßnahmen, die letztlich eine Angebotsplanung für die betroffene Region darstellen.
Im Bereich des Erftverbandes wurden die einzelnen Fachbeiträge innerhalb des Auenprogramms für die Swist bereits abgeschlossen und veröffentlicht.
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Die Grundlagendaten für die Erft sind bearbeitet. Auch hier liegen der wasserwirtschaftliche, ökologische und landwirtschaftliche Fachbeitrag vor. Die Zusammenführung der Fachbeiträge zum Auenkonzept Erft ist zugunsten anderer überregionaler Planungen, z.B. im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und des Perspektivkonzepts Erft 2045, zurückgestellt.
Die vorliegenden Fachbeiträge bilden bereits jetzt die Grundlage für Maßnahmenplanungen und -umsetzungen, z.B. im Rahmen von Gewässermaßnahmen durch die Unterhaltungspflichtigen der Gewässer (Erftverband bzw. Kommunen) oder zur Konzipierung von Ausgleichsmaßnahmen im Falle von Eingriffen in den Landschaftshaushalt.
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Hartmut Hoevel (02271) 88-1142
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Beier (02271) 88-1293